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Aktuelles | |
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Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt? |
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Die Gebühr für eine Rechtsberatung wird seit Juli 2006 zwischen Mandant und Anwalt frei vereinbart. |
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Vor dem Beratungsgespräch wird Ihr Anwalt Sie hierüber informieren und mit Ihnen die Höhe der Vergütung besprechen. Die Beratung beinhaltet die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rats in der Rechtsangelegenheit. Schriftliche, mündliche oder fernmündliche Kontakte zur „Gegenseite“, dem Gericht oder einer Behörde umfasst die Beratung nicht. |
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Die Höhe des Stundensatzes hängt von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit für den Ratsuchenden ab. |
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Um den Wormser Bürgern mehr Klarheit zu vermitteln hat der Wormser Anwaltverein sich auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt, die vom Deutschen Anwaltverein und der Rechtsanwaltskammer getragen wird. |
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Die Höhe der Vereinbarung orientiert sich an dem bisherigen gesetzlichen Gebührenrahmen und ist dem Qualitätsstandard einer guten Beratung angemessen. Der Anwalt gewährleistet durch ständige Fortbildung und Schulung auf dem neusten Stand der Rechtsvorschriften zu sein. Das kommt den Mandanten zu gute. |
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Als Empfehlung des Wormser Anwaltvereins sind bei einfach gelagerten Fällen ein Stundensatz von 150,-€, bei mittleren Fällen von 200,-€ und bei schwierigen Fällen von 250,- € angemessen. Im Einzelfall kann je nach Spezialwissen und Spezialfall dieser Gebührensatz überschritten werden. |
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Es besteht auch zukünftig für finanzschwache Ratsuchende die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfe über das örtliche Amtsgericht zu beantragen und einen Beratungsschein zu erhalten. |
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Die Richtlinien für die Vergütungsvereinbarung können Sie bei dem Anwalt Ihres Vertrauens erfahren. Sie werden demnächst auch über die Homepage des Wormser Anwaltvereins einsehbar sein. |
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